Nachdem die Regeln
zum Forum ausschließlich auflisten, was man alles falsch machen kann,
soll diese Seite als Hilfe dienen, wie man als Benutzer diese Fettnäpfchen
souverän umschifft.
Werbung und die Nennung von Firmen- und Markennamen
Urheberrecht - Was darf zitiert werden?
Was tun, wenn Beiträge gegen die Regeln verstoßen?
Wie soll eine Anzeige im Flohmarkt gestaltet sein?
• Werbung
und die Nennung von Firmen- und Markennamen
Werbung im Forum
ist ausschließlich jenen Firmen gestattet, die einen Bannerwerbeplatz
gemietet haben. Unter Werbung fällt sowohl die Nennung von Firmen-
und Markennamen als auch die Links
zu entsprechenden (kommerziellen) Webseiten. Bitte, vermeiden Sie ihre Verwendung
in Ihren Beiträgen.
Ausnahmeregelungen
- In einigen Foren gelten besondere Regeln.
·
Mode, Einkaufen, Produkte
Das Forum dient dem Informationsaustausch über Waren. Sie dürfen Firmen- und Markennamen
nennen, aber keine direkten Links setzen.
·
Flohmarkt
Hier dürfen
Sie alles erwähnen, was der ausführlichen Beschreibung der angebotenen
bzw. gesuchten Artikel dient. Darunter fallen
Markennamen, die in direkter Verbindung zum angebotenen Artikel stehen,
d.h. was auf dem Etikett steht, ist erlaubt.
Also, bitte nicht
schreiben: "Ich habe diese Jeans bei Kwälli gekauft" sondern: "Ich
biete eine Jeans der Marke Levis an"
Weiterhin dürfen
Sie im Flohmarkt darauf aufmerksam machen, daß Sie den beschriebenen
Artikel in einer privaten Ebay-Auktion
anbieten, jedoch ohne den Link oder Verkäufernamen zu
nennen.
Bitte tauschen Sie
alle Informationen, die darüber hinausgehen, nur per PM oder Mail
aus.
• Urheberrecht - Was darf zitiert werden?
Vollzitate Bitte vermeiden Sie auf jeden
Fall Vollzitate, da es sich hierbei um Verletzungen des Urheberrechts handelt.
Satzzitate (Kleinzitate)
... mit der Betonung auf Satz(!) und klein(!)
Sie sind zulässig, solange Sie sie mit einer eindeutigen
Quellenangabe
versehen.
Faustregel
Wenn die zitierten Stellen einen Großteil Ihres Beitrags ausmachen,
dann ist das zumindest bedenklich - den Beitrag aber deswegen länger
zu gestalten und auszuschmücken, ist keineswegs Sinn der Sache.
"Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet
werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein [...] beispielsweise als Erörterungsgrundlage.
Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein." (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
zu §51 UrhG)
Was bedeutet das im einzelnen?
·
Presse/Medienberichte
Um auf aktuelle Berichte aufmerksam zu machen, genügt der Titel
und ein prägnantes Zitat, um das Interesse
zu wecken. Geben Sie den Link zur jeweiligen Webseite
an, auf dem der vollständige Artikel zu finden ist. In den daraus
entstehenden Diskussionen darf natürlich jeder Teilnehmer eigene Zitate
aus dem betreffenden Artikel einbringen.
·
Lieder, Songtexte, Gedichte
Insbesondere für (umfangreiche) Zitate aus Songtexten gilt:
"Moderne Liedtexte [..], unterstehen dem Urheberrecht
und dürfen nur mit Zustimmung der Rechteinhaber im Internet verbreitet
werden." (http://de.wikipedia.org/wiki/Liedtext)
"Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online
stellt, muss mit einer Abmahnung [..] rechnen." (http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666
vom 17. Apr 2005)
Gibt es Ausnahmen?
Ja, auch die gibt es. Das Urheberrecht gilt nur 70 Jahre über
den Tod des Urhebers hinaus.
Was ist eine Quellenangabe?
·
Fundstellen im Internet
Hier genügt bereits die Angabe des Links.
Seien Sie aber vorsichtig mit der Angabe von Links, bei denen ihr nicht sicher
sein könnt, ob der Inhaber der Webseite im Besitz der Urheberrechte
ist.
Natürlich gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen:
Benutzen Sie Google, um mit einigen Suchwörtern der gewünschten
Webseite nahe zu kommen, kopieren Sie die URL aus der Adresszeile des Browsers
und geben Sie diese an. Beispiel: http://www.google.de/search?q=urheberrecht+%A751
·
Fundstellen in Büchern, Zeitschriften etc.
Seien Sie möglichst präzise und geben Sie mindestens Titel und Verfasser (Interpret) an.
"In der Regel ist die genaue Angabe der Fundstelle
erforderlich, also auch die Angabe des Kapitels oder der Seitenzahl bei
umfangreicheren Werken." (http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe
zu §63 UrhG)
(Wenn sich eine ganze Diskussion ausschließlich um eine im Ausgangsbeitrag
bereits genannte Quelle dreht, so braucht natürlich keiner der weiteren
Teilnehmer ebendiese Quellenangabe ständig zu wiederholen.)
Wir möchten Sie bitten, sich UNBEDINGT daran zu
halten, da Verstöße gegen diese Regel den Betreiber des Forums
eine Menge Geld kosten können. Nicht immer sind die betroffenen Autoren
so nett und warnen vor. Wenn sie direkt eine Abmahnung durch einen Anwalt
schicken lassen, dann kann das viele Hundert Euro Anwaltsgebühr kosten.
• Was
tun, wenn Beiträge gegen die Regeln verstoßen?
Obwohl die Moderatoren vieles lesen und auch bereinigen können
bevor es die meisten anderen Benutzer zu Gesicht bekommen, sind sie auf
Ihre aktive sowie passive Hilfe angewiesen.
Wenn Sie in einem Beitrag klare Verstöße gegen die Forenregeln
erkennen (Werbung jeder Art, Beschimpfungen usw.), so können Sie diesen
melden.
Dafür steht Ihnen die Melden-Funktion
zur Verfügung. Diese Nachricht erreicht alle zuständigen Moderatoren
per E-Mail.
Bitte verzichten Sie in euren Beiträgen darauf, den betreffenden Benutzer
persönlich "auszubremsen". Dadurch wird der Beitrag nicht schneller
entdeckt, als wenn Sie ihn direkt melden.
Sie müssen darüberhinaus damit rechnen, daß Ihr eigener
Beitrag gegebenenfalls gelöscht wird, um die Übersichtlichkeit zu
wahren.
• Wie soll eine Anzeige im Flohmarkt gestaltet
sein?
Der Titel
Bitte verzichten Sie auf Titel wie "Alles muß raus Teil 1", "Alles
muß raus Teil 2" usw. Das ist weder ausgesprochen aussagekräftig
noch übersichtlich.
Beschreiben Sie den Artikel kurz und knapp, z.B. "Lila Bluse mit grünen
Knöpfen, Größe 38". Dann weiß jeder Betrachter sofort,
ob es sich für ihn lohnt, die Anzeige zu lesen.
Anzahl der Artikel
Beschränken Sie sich auf maximal 2
Artikel pro Anzeige.
Vorteile:
- Fragen und Absprachen lassen sich viel leichter zuordnen
- Verkaufte Artikel können wesentlich leichter als bisher aus
dem Flohmarkt herausgenommen werden.
Fotos
Sie dürfen Bilder in die Anzeige einfügen. Die Größe
und Anzahl muss jedoch aus Rücksicht auf User mit langsamen Verbindungen
beschränkt werden.
2 Bilder je Artikel sind zulässig.
Die Größe sollte 400x300 Pixel
bzw. 80 KB nicht überschreiten.
Nehmen Sie ggf. unseren Bilderservice in Anspruch.
Weitere bzw. größere Bilder können Sie als Link
einfügen, so daß diese erst geladen werden, wenn man darauf
klickt (Stichwort: Thumbnails)
Wie lange bleibt ein Angebot/Gesuch online?
Anzeigen, die älter sind als vier Wochen,
werden automatisch gelöscht. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Sollten die Artikel nach dieser Zeit nicht verkauft/gefunden worden sein,
können Sie sie ohne weiteres erneut einstellen.
Deutschlands Forum für Dicke
|